Wie kann ich mittels Markeneintragungsverfahren meine Marke anmelden?

08.04.2022

Eine Marke ist die Kombination eines Zeichens mit einem oder mehreren Produkten, d.h. Waren oder Dienstleistungen. Nachdem man „seine Marke“ gefunden hat, wird das Zeichen daher mit einem Waren- und Dienstleistungsverzeichnis (WDV) beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) als Marke angemeldet. Das WDV gibt also diejenigen Waren und Dienstleistungen an, die man unter der Marke vertreiben bzw. erbringen möchte und für die die Marke eingetragen werden soll.

Wer eine eigene Marke hat, sollte diese auch unbedingt eintragen lassen (Quelle: Adobe Stock - Monster Ztudio).

Zum vollständigen Artikel von Dr. Hanjo Heinrich bei gruender.de gelangen Sie über nachfolgenden Link: