LIZENZ- UND VERTRAGSRECHT

IHRE SCHUTZRECHTE MÜSSEN SICH AUCH AUSBEZAHLEN.

Die Inhaber von Schutzrechten benutzen die geschützten Erfindungen, Marken oder Designs nicht immer selbst, sondern können Lizenzen an Dritte erteilen. In Lizenzverträgen sind nicht nur die Höhe der Lizenzgebühren, sondern viele andere Gesichtspunkte geregelt, um Streit zwischen den Vertragsparteien zu vermeiden.

WAS WIR FÜR SIE LEISTEN

Wir beraten Sie, welcher Typ von Lizenz für Sie am günstigsten ist, und arbeiten für Sie einen Lizenzvertrag aus, der an ihre Bedürfnisse angepasst ist.