MARKEN

MARKEN SIND DAS AUSHÄNGESCHILD IHRES UNTERNEHMENS.

Marken sind Zeichen, die dazu dienen, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von konkurrierenden Waren oder Dienstleistungen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Marken können vielfältige Formen haben. Neben Wortmarken und Bildmarken (Logos) können auch Kombination von Wörtern und Bildern, Slogans, Klangfolgen oder Farben geschützt werden. Nach der Eintragung genießt eine Marke 10 Jahre lang Schutz, die Schutzdauer kann aber beliebig oft um weitere 10 Jahre verlängert werden.

Grundsätzlich werden Marken nur dann eingetragen, wenn sie bezüglich der beanspruchten Waren und Dienstleistungen nicht beschreibend sind. Deswegen sollte eine Marke phantasievoll sein und nicht lediglich eine Eigenschaft der Waren oder Dienstleistung bezeichnen. Marken können nur durchgesetzt werden, wenn sie nach Ablauf einer mehrjährigen Schonfrist vom Inhaber oder einem Lizenznehmer benutzt werden.

WAS WIR FÜR SIE LEISTEN

Wir beraten Sie bei der Entscheidung, ob eine Markenanmeldung aussichtsreich ist, und arbeiten gegebenenfalls das Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen aus, für die Schutz beansprucht wird. Anschließend führen wir in Absprache mit Ihnen das Eintragungsverfahren vor dem deutschen Patent- und Markenamt und dem europäischen Markenamt EUIPO durch. Im Ausland beauftragen wir von uns sorgfältig ausgesuchte Anwaltskollegen mit der Vertretung, Wenn Markenschutz im Ausland über eine internationale Registrierung erlangt werden kann, müssen häufig keine Anwälte im Ausland eingeschaltet werden.

Außerdem übernehmen wir die Verwaltung und Verlängerung Ihrer Marken, unterstützen Sie im Falle von Angriffen auf Ihre Marken oder auf Marken von Wettbewerbern und beraten Sie in allen mit der Verletzung von Marken zusammenhängenden Fragen.