ARBEITNEHMER-ERFINDERRECHT

ARBEITNEHMERERFINDERRECHT

VERMEIDEN SIE STREITIGKEITEN LIEBER.

Das Gesetz über Arbeitnehmererfindungen regelt, wie Rechte an einer Erfindung von einem Arbeitnehmer auf den Arbeitgeber übergehen und welche Pflichten sich daraus für den Arbeitnehmer und vor allem für den Arbeitgeber ergeben.

Die Erfindung steht zunächst dem Erfinder zu; bei mehreren Erfindern gehört die Erfindung den Erfindern gemeinschaftlich. Ist der Erfinder Arbeitnehmer, muss er die Erfindung seinem Arbeitgeber in Textform melden. Der Arbeitgeber kann die Erfindung in Anspruch nehmen oder sie dem Erfinder freigeben. Entscheidet sich der Arbeitgeber für die Inanspruchnahme, so muss er in der Regel eine deutsche Patentanmeldung einreichen. Ansonsten kann der Arbeitnehmer selbst über die Erfindung verfügen und beispielsweise auf eigene Kosten ein Schutzrecht anmelden.

WAS WIR FÜR SIE LEISTEN

Wir beraten sowohl Arbeitnehmererfinder als auch Arbeitgeber in allen arbeitnehmererfinderrechtlichen Fragen. Besonders häufig im Streit stehen Vergütungsansprüche des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber. Arbeitgeber erfahren von uns, wie sie die weitreichenden Vorschriften des Arbeitnehmererfindergesetzes praktikabel umsetzen können.