PATENTE
INNOVATIONEN SIND IHR VORSPRUNG.
Mit Patenten können technische Erfindungen für eine Dauer von maximal 20 Jahren geschützt werden. Vereinfacht gesagt ist eine Erfindung technisch, wenn man als Erfinder typischerweise einen Ingenieur oder einen Naturwissenschaftler erwartet. Eine Spiel- oder Geschäftsidee, ein betriebswirtschaftliches Konzept oder ein linguistischer Algorithmus zur Spracherkennung sind demnach keine dem Patentschutz zugänglichen Erfindungen.
Um durch ein Patent geschützt werden zu können, muss eine Erfindung zudem neu sein und auf erfinderischer Tätigkeit beruhen, also einen ausreichend großen Abstand vom Stand der Technik haben. Zum Stand der Technik gehört alles, was vor dem Anmeldetag durch schriftliche oder mündliche Beschreibung, durch Benutzung oder in sonstiger Weise der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden ist. Der einschlägige Stand der Technik wird von den Patentämtern ermittelt und dem Anmelder entgegengehalten, soweit er für die Beurteilung der Schutzfähigkeit relevant ist.
Nach der Erteilung kann ein in Deutschland wirksames Patent durch Dritte angegriffen werden, und zwar durch Einlegen eines Einspruchs innerhalb von neun Monaten nach Erteilung. Nach Ablauf der Einspruchsfrist kann Nichtigkeitsklage vor dem Bundespatentgericht erhoben werden. Viele ausländische Rechtsordnungen sehen vergleichbare Angriffsmöglichkeiten auf Patente vor.
WAS WIR FÜR SIE LEISTEN
Wir beraten Sie bei der Entscheidung, ob eine Patentanmeldung auf der Grundlage des Ihnen bekannten Standes der Technik aussichtsreich ist, und arbeiten gegebenenfalls die Patentanmeldung aus. Bei Bedarf verfassen wir den Text direkt in englischer Sprache, was die Abwicklung in einem internationalen Team sehr erleichtern kann. Anschließend führen wir in Absprache mit Ihnen das Erteilungsverfahren vor dem deutschen und dem europäischen Patentamt. Im Ausland beauftragen wir von uns sorgfältig ausgesuchte Anwaltskollegen mit der Vertretung.
Außerdem übernehmen wir die Verwaltung und Verlängerung Ihrer Patente, unterstützen Sie im Falle von Angriffen auf Ihre Patente oder auf Patente von Wettbewerbern und beraten Sie in allen mit der Verletzung von Patenten zusammenhängenden Fragen. Ferner analysieren wir eigene oder fremde Patentportfolios und erstellen Gutachten zu verschiedensten Fragestellungen wie Verletzung, Rechtsbestand oder Due Diligence.