DESIGNS

ÄSTHETIK UND TECHNIK GEHEN HAND IN HAND.

Mit Designs (früher Geschmacksmuster genannt) lassen sich zweidimensionale oder dreidimensionale Erscheinungsformen von Erzeugnissen oder Teilen davon für eine Dauer von maximal 25 Jahren schützen. Bestimmt wird die Erscheinungsform meist durch eine Kombination aus Gestalt, Oberflächenstruktur, Werkstoff, Linien, Konturen und Farben.

Designs werden vom Deutschen Patent- und Markenamt und auch von den Patentämtern der meisten anderen Länder ohne Prüfung auf Schutzfähigkeit in ein Register eingetragen.

Um ein eingetragenes Design durchsetzen zu können, muss es neu sein und Eigenart aufweisen. Eigenart ist gegeben, wenn der Gesamteindruck, den das Design auf einen informierten Benutzer macht, sich von dem Gesamteindruck unterscheidet, den jedes andere bekannte Design auf den informierten Benutzer macht.

WAS WIR FÜR SIE LEISTEN

Wir beraten Sie bei der Entscheidung, ob eine die Anmeldung eines Designs aussichtsreich ist, und arbeiten gegebenenfalls die Anmeldung aus. Benötigt werden hierzu in der Regel qualitativ hochwertige Fotografien, Strichzeichnungen oder gerenderte Computerzeichnungen. Im Ausland beauftragen wir von uns sorgfältig ausgesuchte Anwaltskollegen mit der Vertretung.

Außerdem übernehmen wir die Verwaltung und Verlängerung Ihrer Designs, unterstützen Sie im Falle von Angriffen auf Ihre Designs oder auf Designs von Wettbewerbern und beraten Sie in allen mit der Verletzung von Designs zusammenhängenden Fragen.