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INFORMATIONSMATERIAL

INFORMATIONEN ZU MARKEN

RECHTSERHALTENDE BENUTZUNG VON MARKEN
(LEITFADEN)
In Deutschland herrscht für Marken ein Benutzungszwang. Das bedeutet, dass eine Marke verfällt, wenn sie nicht benutzt wird. Aus ihr können dann keine Rechte mehr hergeleitet werden und sie ist löschungsreif.
Unser Leitfaden gibt Ihnen alles Wesentliche an die Hand, was Sie bei der Benutzung Ihrer Marke am Markt beachten sollten.
BENUTZUNGSUNTERLAGEN FÜR DEN BENUTZUNGSNACHWEIS
(LEITFADEN)
Die Benutzung Ihrer Marke müssen Sie beispielsweise dann nachweisen, wenn Sie gegen einen Markenverletzer oder gegen eine verwechselbare Marke vorgehen und die Gegenpartei bezweifelt, dass Ihre Marke ernsthaft benutzt wurde (sog. „Einrede der Nichtbenutzung„). Sie müssen aber beispielsweise auch dann die Benutzung Ihrer Marke nachweisen, falls Ihre Marke einem Wettbewerber ein Dorn im Auge ist und dieser sie aufgrund (vermeintlichen) Verfalls löschen lassen will.